Es gilt für Hotels, Restaurants, Skilifte, Freizeit, Kultur folgendes:
- Aufhebung der 3G-Regel für Gäste: Das Betreten ist für Gäste ohne jeglichen Nachweis zulässig
- FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Banken, Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen
- Aufhebung der Registrierungspflicht der Gäste
- Einzige Ausnahme ist der Zutritt in Pflegeheime oder Krankenhäuser, dort gelten separate Regeln
Hier finden Sie alle Informationen der Testmöglichkeiten
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